Info & Preise
"Gesundheit ist nicht alles,
aber alles ist nichts ohne Gesundheit"
- Arthur Schopenhauer
Ärztliche Zuweisung
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt. Für gewöhnlich werden 7-10 Einheiten verordnet. Bei präventiven Maßnahmen ist das nicht nötig, dafür übernehmen die Krankenkassen jedoch keine Kosten.
Bewilligung
Wenn Sie bei der ÖGK oder BvaeB versichert sind, brauchen Sie keine Bewilligung einzuholen. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie in Anspruch genommen haben. Bei allen anderen Kassen ist bei besonderen Leistungen eine Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse einzuholen (auch digital, per Email oder Fax möglich).
Rückerstattung
Die Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse hängt von den jeweiligen Tarifen, Therapiedauer und Art der Behandlung ab. Sie kann nach der Bezahlung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die verbleibenden Restkosten können von entsprechenden Zusatzversicherungen übernommen werden.
Terminabsagen
Im Falle einer Verhinderung geben Sie mir bitte mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin Bescheid, da dieser sonst verrechnet wird.